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Directors' Dealings

Gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen (z.B. Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, unterhaltungsberechtigte Kinder, juristische Personen) verpflichtet, Geschäfte in Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald diese einen Umfang von 5.000 € im Kalenderjahr überschreiten.

Die Veröffentlichung dieser Geschäfte hat für mindestens einen Monat auf der Internetseite der Gesellschaft zu erfolgen.



                                       
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